Von Kurzarbeit betroffen? Der Mitgliedsbeitrag sinkt.
ver.di wird seine Mitglieder in dieser schwierigen Situation so gut wie möglich unterstützen! Falls Kurzarbeitergeld bezogen wird und dadurch Einkommensverluste entstehen, halbieren wir den Mitgliedsbeitrag. Dafür verlängern wir den Zeitraum bis zum 31.12.2020. Ebenso reduzieren wir den Beitrag, wenn Selbständigen Aufträge und Einnahmen wegbrechen. Für Beschäftigte in größeren Betrieben erfolgt dies in der Regel automatisch über unsere Strukturen vor Ort. Mitglieder aus kleineren Betrieben oder Selbstständige können uns dies auch direkt online mitteilen. Über den Link, der zu einem Änderungsformular führt, besteht die Möglichkeit uns über den Bezug von Kurzarbeitergeld oder über geänderte Einnahmen zu benachrichtigen. Wird das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber auf 100 Prozent aufgestockt, findet keine Anpassung des Mitgliedsbeitrages statt.